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5. Oktober 2022

„Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“

Zivilgesellschaft stellt eigenen Gesetzentwurf vor

Im Januar kommenden Jahres soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Das erklärte Ziel dieses Vorhabens ist die langfristige Absicherung von Demokratieprojekten. Doch was bisher aus Politik und Entwürfen zu entnehmen ist, zeichnet das Bild eines abstrakten Gesetzes, durch das sich wenig ändert wird.

Daher hat sich die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD) gegründet - ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dieser hat einen eignen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aufzeigt was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben. Eine Kurzzusammenfassung der Kernforderungen finden Sie unter dem Punkt „weiterlesen“.

DFGII

Der 9-seitige Entwurf sieht unter anderem vor:

  • Das Gesetz benennt konkrete Demokratiegefährdungen und macht klar, aus welchen Richtungen die Demokratie angegriffen wird.
  • Das Gesetz benennt eindeutige Fördergegenstände. Dazu gehören die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und ihre jeweiligen Dachverbände sowie die Kompetenznetzwerke, die bundesweit verschiedene Formen von Demokratiefeindlichkeit bearbeiten.
  • Das Gesetz regelt verbindlich, dass die Zivilgesellschaft an der Erstellung und Umsetzung der Förderrichtlinien beteiligt wird. Denn die Richtlinien werden ausschlaggebend dafür sein, unter welchen Bedingungen die Fördergelder bei welchen Trägern landen.
  • Für die Umsetzung des Demokratiefördergesetzes wird eine jährliche Summe von 500 Millionen Euro vorgesehen.

Wir als Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. schließen uns diesen Punkten vollständig an.

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