14. Juni 2016
Aufruf zu Kampagnenunterstützung gegen Trennung von Familien
Bericht von Bon Courage über Praxis der Ausländerbehörde Borna
Liebe Menschen!
Borna im Landkreis Leipzig, 05. April 2016: Frau D. wird mit ihrem 16-jährigen Sohn aus ihrer Wohnung in Grimma abgeschoben - allerdings ohne ihren zweiten, 13-jährigen Sohn, der zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause ist. Die Polizei, die sich nicht sicher ist, ob das rechtlich in Ordnung ist, bekommt per Telefon das OK der Ausländerbehörde. Mutter und Sohn werden nach Polen gebracht und dort sich selbst überlassen. Das von der Mutter getrennte minderjährige Kind verbleibt in den folgenden Tagen bei einer Bekannten der Mutter. Von Seiten der Behörden wird keinerlei Sorge für das Kind übernommen, Frau D. erhält keine Informationen über ihren Sohn.
Als die Mutter zurückkehrt, wird von der Ausländerbehörde in Grimma anfangs sogar das Wiedersehen verhindert: Trotz Aufforderung des Bundesamts bringt sie das Kind nicht nach Chemnitz, wo sich Frau D. und ihr älterer Sohn wieder anmelden. Danach wird der jüngere Sohn nicht derselben Unterkunft wie Mutter und Bruder zugewiesen.
Die Mutter nimmt Kontakt zu Unterstützer*innen auf und stellt eine Strafanzeige gegen die Behördenmitarbeiter*in, die die Trennung in Auftrag gab.
Im Zuge der Beschäftigung mit der Abschiebung von Frau D. stellt sich heraus: Es gibt weitere bekannte Fälle von Familientrennung. Bereits Ende Mai 2016 berichtete etwa der Sächsische Flüchtlingsrat von einer Abschiebung aus Riesa nach Mazedonien, bei der die davon betroffene Familie getrennt wurde: http://saechsischer-fluechtlingsrat.de/pressemitteilung-de…/
Bundesweit scheint diese Praxis vor allem in Sachsen gängig zu sein.
Die Ausländerbehörde Borna bzw. die übergeordnete Zentrale Ausländerbehörde Sachsen verstößt damit nicht nur gegen das Grundgesetz, welches in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Das Vorgehen verletzt auch die UN-Kinderrechtskonvention mehrfach. Diese besagt, dass der Staat bei einer Trennung von Eltern und Kind Auskunft über den Verbleib des Kindes geben können muss. Außerdem ist er zum Schutz und zur Fürsorge des Kindes verpflichtet.
Um die davon Betroffenen zu unterstützen und sowohl rechtliche als auch politische Mittel in die Wege zu leiten, haben wir uns zum Bündnis gegen Familientrennung zusammen gefunden. Bei der nun laufenden Kampagne brauchen wir eure Unterstützung. Diese kann folgendermaßen aussehen:
- Veröffentlichungen über eure Webseite / Verteiler bekanntmachen
- Medienkontakte ansprechen und für weitere Fragen an unser Bündnis verweisen (buendnis.peperoncini@posteo.net)
- Vereine, Medienvertreter und NGOs sind aufgerufen, sich beim Pressesprecher der Staatsanwaltschaft nach dem Fall zu erkundigen und ihr Interesse an der Ermittlung zu formulieren: Ricardo Schulz, Ricardo.Schulz@stal.justiz.sachsen.de, Tel. 0341-2 13 67 57.
Das Aktenzeichen der Strafanzeige, das ihr für die Nachfrage benötigt, lautet 604 UJs 20087/16.
Wenn ihr Informationen über die Trennung von Familien durch Abschiebungen habt: Lasst uns das wissen!
Spenden für Gerichts- und Anwaltskosten und die Kampagne:
Vereinigung der ausländischen Bürger im Freistaat Sachsen e.V.
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE75860555921140202916
BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: „Spende gegen Familientrennung“
Wir danken euch für eure Solidarität!
Bündnis gegen Familientrennung:
Sächsischer Flüchtlingsrat, Peperoncini e.V., Initiativkreis:Menschen.Würdig, Bon Courage e.V., Refugee Law Clinic Leipzig, Romano Sumnal e.V., URRF Unabhängiger Refugee-Rechtshilfe-Fonds, Medinetz Leipzig
Kontakt: buendnis.peperoncini@posteo.net
Weiterführende Links:
Aktuelle Informationen:
Peperoncini e.V.: https://www.facebook.com/klein.rot.bissig
LIZ-Artikel: http://www.l-iz.de/…/zentrale-auslaenderbehoerde-sachsen-ve…
Kleine Anfrage zur Abschiebung von Juliane Nagel im Landtag: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx…