3. Juli 2012
Sächsischer Verfassungsschutzbericht veröffentlicht
Dresden: Der Innenminister Sachsens stellt den Verfassungsschutzberichtes des Freistaates der Öffentlichkeit vor. U.a. wird in dem Bericht die Band ARYAN HOPE aus Wurzen genannt (aktiv seit 2007, CD unser Kampf - 2008; Live-Auftritte von 2007-2011) und dem Versandhandel Front Records ein Absatz unter "ausgewählte rechtsextremistische Vertriebsstrukturen"gewidmet: "aktiv seit: 2001; sowie weitere szenetypische Materialien FRONT RECORDS ist einer der bundesweit bedeutendsten rechtsextremistischen Vertriebe.
Er verfügt über mehrere tausend Kunden im In- und Ausland. Der Umsatz des Vertriebes dürfte bei mehreren hunderttausend Euro jährlich liegen. Das Unternehmen wurde 2011 umstrukturiert und von einem neuen Betreiber übernommen. Nach der Schließung des Ladengeschäftes in Wurzen (Landkreis Leipzig) setzt sich der Vertrieb nunmehr aus einem Internet-Versand und einem Tonträger-Label zusammen. Außerdem stehen technische Möglichkeiten zum Textildruck zur Verfügung. Das zugehörige Tonträger-Label brachte bislang knapp 60 Tonträger einschlägiger rechtsextremistischer Bands und Liedermacher auf den Markt. 14 Produktionen wurden bislang wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Einen Angebotsschwerpunkt stellen Textilien dar, die in ihrer Gestaltung vielfach Versatzstücke der rechtsextremistischen Weltanschauung transportieren. Darüber hinaus ist der Vertrieb in einen Unternehmenskomplex eingebettet, dem weitere, vordergründig nicht extremistische Gewerbe zugerechnet werden können. Teilweise stehen diese in Verbindung mit dem Handel mit bedruckten Textilien. FRONT RECORDS stellt einen Teil seiner Gewinne der rechtsextremistischen Szene zur Verfügung. So tritt der Vertrieb u. a. als Unterstützer eines auf die Szene ausgerichteten Online-Radios sowie einer „Schulhof-CD“ auf. 2010 produzierte das Label eine CD und verpflichtete sich zur Abgabe von einem Euro je verkaufter CD an die HILFSORGANISATION FÜR NATIONALE UND POLITISCHE GEFANGENE UND DEREN ANGEHÖRIGE e. V. (HNG), die am 21. September 2011 vom Bundesminister des Innern verboten wurde." (Quelle: Verfassungschutzbericht Sachsen 2011)